Schulberatung
Beratungslehrkraft Joachim Gödert
Als Beratungslehrkraft und ausgebildeter Schulseelsorger bin ich Lehrer und gleichzeitig Berater für Schülerinnen und Schüler und Eltern.
Sehr gerne unterstütze ich Sie und stehe Ihnen betreuend und beratend zur Seite
- bei der Wahl der Schullaufbahn,
- bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen,
- bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss (z. B. Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) angestrebt werden soll,
- bei der Vorbereitung auf die Berufs- und Studienwahl,
- bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten.
- in Lebenskrisen und bei der Trauerbewältigung.
Gerne können Sie mit mir persönlich, telefonisch (Herr Gödert: 06021/ 440 29 24) oder über das Sekretariat (06021/ 449 290) einen Termin vereinbaren oder mir eine Mail an goedert@fosbos-aschaffenburg.de schreiben.
Ich freue mich auf unser Gespräch.
Joachim Gödert
Sozialpädagogin Katja Schweigert
Katja Schweigert
Beratung zu Lebensfragen in den Bereichen Freunde, Familie sowie Schule/Lernen
Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, arbeiten wir eng mit anderen Beratungsdiensten zusammen.
Dazu gehören zum Beispiel
• die Studien- und Berufsberatung der Agentur für Arbeit,
• die Staatliche Schulberatungsstelle in Würzburg,
• Erziehungs- und Familienberatungsstellen,
• die Jugendämter und die freie Jugendhilfe,
• die Beratungsdienste von Universitäten und Fachhochschulen,
• die Zeugnisanerkennungsstelle.
Die Schulberatung ist selbstverständlich freiwillig, kostenlos und vertraulich, d.h. sie unterliegt der Schweigepflicht.
Inklusions- und LRS-Beauftragte
Sehr gerne unterstützen wir Sie und stehen Ihnen betreuend und beratend zur Seite
- bei der Antragstellung für Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz bei Lese-Rechtschreib-Störung, einer (isolierten) Lesestörung oder einer (isolierten) Rechtschreib-Störung.
- bei der Antragstellung für Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz sowie Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Inklusion (z. B. bei Autismus-Spektrum-Störung, Sehbehinderung, Hörbehinderung, Sprachbehinderung, körperliche Behinderung, körperliche Erkrankung...).
Bei Fragen können Sie sich gerne an folgende Mail-Adresse wenden: Inklusion@fosbos-aschaffenburg.de
Berufs- und Studienberatung der Arbeitsagentur
Ansprechpartnerinnen
Eleonore Feick-Uhly (FOS für die Zweige Sozialwesen und Technik und BOS)
Christine Loebel (FOS für die Zweige Wirtschaft und Internat. Wirtschaft)
Wir bieten Ihnen
• Beratungsangebote im Rahmen von Schulsprechstunden und Telefonberatung
• Orientierungsveranstaltungen im BiZ und in der Schule
• Beratungen in der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, Memeler Straße 15 (Terminvereinbarungen: Telefon 0800 4 5555 00 (gebührenfrei))
Eleonore Feick-Uhly, Christine Loebel
Berufsinformationszentrum (BiZ) der Arbeitsagentur
Goldbacher Straße 25-27 (Kinopolis-Passage), 63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 390 360
E-Mail: Aschaffenburg.BIZ@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/aschaffenburg/biz-aschaffenburg
Öffnungszeiten:
Mo/Di/Do 08:00 – 16:00 Uhr
Mi/Fr 08:00 – 12:30 Uhr
Onlinemedien zur Berufs- und Studienwahl
Testverfahren
www.check-u.de
www.osa-portal.de
Onlinemedien zur Berufs- und Studienorientierung
www.arbeitsagentur.de/bildung
www.abi.de
www.berufe.tv
www.berufenet.arbeitsagentur.de
www.studienwahl.de
Onlinemedien zur Suche nach Ausbildungsstellen oder Studienplätzen
www.jobboerse.arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de/studiensuche
Schulpsychologische Beratung
Staatliche Schulberatungsstelle für Unterfranken
Ludwigkai 4
97072 Würzburg
Tel. 0931 / 7945-410
Fax. 0931 / 7945-440
www.schulberatung.bayern.de
Außerschulische Beratung
Unterstützung in unterschiedlichen Lebenssituationen bei familiären, persönlichen, schulischen Krisen und finanziellen Notlagen bieten auch folgende Anlaufstellen:
Telefonseelsorge (kostenfrei)
Telefon: 0800 / 1110111 (rund um die Uhr)
Telefon: 0800 / 1110222
Krisendienste Bayern
Hilfe bei psychischen Krisen
Telefon: 0800/6553000
Allgemeine Sozialberatung der Caritas
Telefon: 06021 / 392-204, -206, -235
Internet: www.caritas-aschaffenburg.de
Caritas-Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern für die Stadt Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 392-220
Internet: www.caritas-aschaffenburg.de
Caritas-Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 392-301
Internet: www.caritas-aschaffenburg.de
Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtprobleme
Telefon: 06021 / 392-280
Internet: www.suchtberatung-aschaffenburg.de
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Aschaffenburg: Beratungsstelle für Frauen und Familien
Telefon: 06021 / 27806
Internet: www.skf-aschaffenburg.de
Pro Familia Beratungsstelle Aschaffenburg
(u. a. Schwangerenkonfliktberatung)
Telefon: 06021 / 7712263
Internet: www.profamilia.de
Schuldnerberatung des Diakonischen Werks für die Stadt Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 92064-121, -123, -124
Internet: www.diakonie-aschaffenburg.de/schuldnerberatung-insolvenzberatung
Schuldnerberatung des Diakonischen Werks für den Landkreis Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 3999-50, -60, -75
Internet: www.diakonie-aschaffenburg.de
Handwerkskammer
Hasenhägweg 67, 63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 4904-5138
E-Mail: t.hamid@hwk-ufr.de
Industrie- und Handelskammer
Kerschensteiner Straße 9, 63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 880-0
BAföG
Umfassende Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie in dem jährlichen Merkblatt der Stadt Aschaffenburg. Es informiert über die in der BOS relevanten BAföG-Sätze sowie die Förderungsrichtlinien. Sie können es kostenlos im Rathaus beziehen.
Für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg sind folgende Ämter für die Ausbildungsförderung zuständig:
FAQs zur FOSBOS
Hinweis: Bei den folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen handelt sich um keine rechtsverbindliche Auskunft!
Aufnahme und Schulbesuch
Eignungsvoraussetzungen für den Besuch der Fachoberschule sind
- ein mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder
- die Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder
- der erfolgreiche Besuch der FOS-Vorklasse (vornehmlich für Absolvent:innen der Mittelschule und der Wirtschaftsschule). Allerdings ist auch für den Besuch der FOS-Vorklasse ein mittlerer Bildungsabschluss sowie das Erreichen des oben genannten Notendurchschnitts die notwendige Grundvoraussetzung.
Eignungsvoraussetzungen für den Besuch der Berufsoberschule sind
- ein mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder
- die Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder
- der erfolgreiche Besuch der BOS-Vorklasse (vornehmlich für Absolvent:innen der Mittelschule und der Wirtschaftsschule).
Darüber hinaus ist eine berufliche Vorbildung notwendig. Sie wird nachgewiesen durch
- eine abgeschlossene berufliche Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder
- eine abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
- eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit.
- Eine direkte Aufnahme in die 11. Klasse FOS ist nicht möglich.
- Eine Aufnahme in die Vorklasse der FOS ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass ein entsprechendes pädagogisches Gutachten der Schule vorliegt, an der der mittlere Bildungsabschluss erworben wurde.
Ja. Für einen Besuch der BOS gilt unter diesen Voraussetzungen allerdings:
- Eine Aufnahme in die Vorklasse der BOS ist möglich unter der Bedingung, dass auch die beruflichen Voraussetzungen für den Besuch der BOS erfüllt sind. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Vorklasse sind dann auch die schulischen Voraussetzungen für den Besuch der Oberstufe der BOS gegeben.
- Eine Aufnahme in den Vorkurs der BOS (Abendkurs im Schuljahr vor dem Eintritt) ist möglich unter der Bedingung, dass auch die beruflichen Voraussetzungen für den Besuch der BOS erfüllt sind. Der Vorkurs BOS kann jedoch bereits im Schuljahr vor Abschluss der Berufsausbildung besucht werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Vorkurses (mindestens Note 4 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik) sind dann auch die schulischen Voraussetzungen für den Besuch der Oberstufe der BOS gegeben.
- Eine direkte Aufnahme in die Klasse 12 (und damit der Oberstufe) der BOS ist nur nach bestandener Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik möglich.
Eine Aufnahme in die FOS ist unter diesen Umständen nicht möglich.
Eine Aufnahme in die BOS ist möglich, jedoch nur unter den folgenden Voraussetzungen:
- abgeschlossene berufliche Ausbildung oder abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder
- eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit
und
- das Bestehen einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist zunächst nur der Besuch der BOS-Vorklasse möglich, mit deren Bestehen der mittlere Bildungsabschluss verliehen und damit der Besuch der Klasse 12 der BOS möglich wird.
Ja. Jedoch muss unter diesen Umständen eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern (d.h. in Deutsch, Englisch und Mathematik) abgelegt werden.
Nein. Die Vorklasse der BOS richtet sich in erster Linie an Absolvent:innen der Mittelschule sowie der Wirtschaftsschule.
Es empfiehlt sich aber in diesem Falle den Vorkurs der BOS (Abendkurs) ein Jahr vor Eintritt in die BOS 12 zu besuchen.
Ja. Jedoch gilt unter diesen Umständen (neben den schulischen Voraussetzungen) die Bedingung einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit vor Anmeldung.
Kann ich mich für einen FOS-Schulplatz bewerben, wenn ich über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfüge?
Ja. Eine abgeschlossene Berufsausbildung schließt die Aufnahme in die Fachoberschule nicht aus, jedoch ist die BOS in diesem Fall in aller Regel die bessere Alternative.
Ja.
Nur in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule ist ein Wechsel der Ausbildungsrichtung während der ersten sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der Schule ein geeigneter Ausbildungsplatz zur Verfügung steht und die fachpraktische Ausbildung nicht wesentlich verkürzt wird.
Nein. Die notwendige berufliche Vorbildung muss der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechen. Eine Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Ausbildungsrichtungen finden Sie unter folgendem Link: www.bfbn.de/berufliche-oberschule/aufnahme/berufszuordnung/
Hierfür müssen (außer den regulären Aufnahmebedingungen für die Aufnahme in die BOS) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einjähriger Dauer in Vollzeit oder entsprechend längerer Dauer in Teilzeit oder
- ein mindestens sechsmonatiges, mit der aufnehmenden Schule vereinbartes einschlägiges betreutes Berufspraktikum in Vollzeit, angelehnt an die fachpraktische Ausbildung der Fachoberschule oder
- eine erfolgreich durchlaufene einschlägige fachpraktische Ausbildung der Fachoberschule.
Ja. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. In allen übrigen Fällen dauert sie bis zum 15. Dezember.
Der Besuch des Vorkurses der BOS unterliegt allerdings keiner Probezeit!
Weist das Jahreszeugnis der Vorklasse der FOS bzw. der Vorklasse oder des Vorkurses der BOS in allen Fächern mindestens die Note 3 (7 Notenpunkte) aus, entfällt in der Jahrgangsstufe 12 der FOS bzw. BOS eine erneute Probezeit.
Nein.
Abschlüsse
Haben Sie von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe (Realschule, Wirtschaftsschule, Mittelschule) „versetzungserheblichen“ Unterricht (d. h. Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht) in einer zweiten Fremdsprache besucht und im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses mindestens die Note 4 in einer zweiten oder dritten Fremdsprache erreicht, ist der notwendige Nachweis der zweiten Fremdsprache als Voraussetzung für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erbracht.
Englisch ist für alle Abschlüsse verpflichtend. Für die allgemeine Hochschulreife werden zusätzlich ausreichende Kenntnisse in einer der Fremdsprachen Französisch, Italienisch, Latein, Russisch oder Spanisch benötigt (Niveaustufe B1 des europäischen Referenzrahmens).
Die Kenntnisse können nachgewiesen werden über den Unterricht an der Fachoberschule oder Berufsoberschule, die Ergänzungsprüfung oder auch über Leistungen aus zuvor besuchten Schulen.
Die FOSBOS Traunstein hat ein frei verfügbares Excel-Dokument zum Simulieren der Fachabitur- bzw. Abiturergebnisse unter folgendem Link erstellt: