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Name Adresse Leitung Telefon
Staatliche Fachoberschule
und
Berufsoberschule
Ottostraße 1
63741 Aschaffenburg
Oberstudiendirektorin
Dr. Angelika Rehm
440 290
Fax
440 2929
sekretariat@fosbos-aschaffenburg.de

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Fachoberschule

Ausbildungsrichtungen:

  • Technik
  • Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege
  • Sozialwesen

Ziel der Fachoberschule ist es, Schüler/innen mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 11 und 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife zu führen, die zum Studium an Fachhochschulen berechtigt.

Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11.

Aufnahme

Die Aufnahme ist nur in die Jahrgangsstufe 11 möglich und setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses voraus. Dies sind:

1. das Abschlusszeugnis einer Realschule
2. das Abschlusszeugnis einer mindestens dreistufigen Wirtschaftsschule
3. das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer bayerischen Hauptschule
Dabei muss jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erreicht werden (wobei eine Note schlechter als 4 sein darf).
4. die Oberstufenreife eines Gymnasiums oder das Zeugnis über die bestandene Besondere Prüfung oder
5. ein anderes Zeugnis, das vom Staatsministerium für Unterricht als den Zeugnissen nach 1. bis 4. gleichwertig anerkannt wird.

Zusätzlich müssen Schüler/innen der Ausbildungsrichtung Sozialwesen bei Schulbeginn in einem ärztlichen Zeugnis (nicht älter als 6 Monate) nachweisen, dass keine ansteckenden Krankheiten der Atmungsorgane (Tbc) vorliegen.

Zeugnisse staatlich nicht anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise.

Zu Abschlussprüfung (Fachhochschulreifeprüfung) können auch andere Bewerber (Externe) zugelassen werden (Stichtag 1. März). Sie dürfen keiner anderen Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung nicht ablegen können.

Probezeit

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit. Sie endet mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres. Sie ist in der Regel nicht bestanden, wenn die Leistungen in einem Fach mit 0 Punkten oder in zwei Fächern mit weniger als 4 Punkten zu bewerten sind, ebenso, wenn die fachpraktische Ausbildung "bisher ohne Erfolg" durchlaufen wurde.

Abschluss und weiterführende Wege

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erlangt der/die Schüler/in die allgemeine Fachhochschulreife und damit die Berechtigung zum Studium an allen Fachhochschulen für Technik, Agrarwirtschaft, Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung, Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit im gesamten Bundesgebiet.

Auch die Eingangsvoraussetzung für den Einstieg in den gehobenen Dienst der nichttechnischen Verwaltungslaufbahn bei Verwaltungen, Behörden und Banken wird durch den Abschluss erworben.

In die Jahrgangsstufe 13, die dem Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife dient, kann aufgenommen werden, wer die allgemeine Fachhochschulreife mit einem Notendurschnitt von 2,8 besitzt.

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Berufsoberschule

Ausbildungsrichtungen:

  • Technik
  • Wirtschaft

Ziel der Berufsoberschule ist es, Schüler/innen mit einem mittleren Schulabschluss und einer entsprechenden beruflichen Vorbildung innerhalb von einem Schuljahr (Jahrgang 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife (wie in der Fachoberschule) oder innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufe 12 und 13) zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (wie im Gymnasium) zu führen. Die allgemeine Hochschulreife erlangt man, in dem man in der 12. Jahrgangsstufe mit einer zweiten Fremdsprache beginnt (Französisch oder Latein) und ausreichende Leistungen bis zur 13. Klasse erreicht.

Aufnahme

In die Jahrgangsstufe 12 einer Berufsoberschule wird aufgenommen, wer neben einer beruflichen Ausbildung (oder fünfjährigen Berufserfahrung) einen mittleren Schulabschluss besitzt, der zur Aufnahme in die Fachoberschule berechtigt oder

1. das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (Quabi),
2. das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsschule,
3. das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsfachschule,
4. das Zeugnis der Fachschulreife einer bayerischen beruflichen Schule.

Zeugnisse staatlich anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise.

In die Jahrgangsstufe 13 kann aufgenommen werden, wer neben den beruflichen Voraussetzungen (wie bei Jahrgangsstufe 12) die allgemeine Fachhochschulreife besitzt.

Probezeit

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit. Sie endet am 15. Dezember.

Abschluss und weiterführende Wege

1. Die allgemeine Fachhochschulreife (Abschluss nach Jahrgangsstufe 12) ist identisch mit dem Abschluss der Fachoberschule.
2. Die fachgebundene Hochschulreife (Abschluss nach Jahrgangsstufe 13 mit nur einer Fremdsprache) berechtigt zum fachgebundenen Studium an einer Universität (Hochschule).
3. Die allgemeine Hochschulreife (Abschluss nach Jahrgang 13 und zweiter Fremdsprache) berechtigt zum uneingeschränkten Studium an einer Hochschule (Universität).