
- Ausbildungsrichtungen:
Ziel der Fachoberschule ist es, Schüler/innen mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 11 und 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife zu führen, die zum Studium an Fachhochschulen berechtigt. Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11. Aufnahme Die Aufnahme ist nur in die Jahrgangsstufe 11 möglich und setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses voraus. Dies sind:
Zusätzlich müssen Schüler/innen der Ausbildungsrichtung Sozialwesen bei Schulbeginn in einem ärztlichen Zeugnis (nicht älter als 6 Monate) nachweisen, dass keine ansteckenden Krankheiten der Atmungsorgane (Tbc) vorliegen. Zeugnisse staatlich nicht anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise. Zu Abschlussprüfung (Fachhochschulreifeprüfung) können auch andere Bewerber (Externe) zugelassen werden (Stichtag 1. März). Sie dürfen keiner anderen Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung nicht ablegen können. Probezeit Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit. Sie endet mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres. Sie ist in der Regel nicht bestanden, wenn die Leistungen in einem Fach mit 0 Punkten oder in zwei Fächern mit weniger als 4 Punkten zu bewerten sind, ebenso, wenn die fachpraktische Ausbildung "bisher ohne Erfolg" durchlaufen wurde. Abschluss und weiterführende Wege Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erlangt der/die Schüler/in die allgemeine Fachhochschulreife und damit die Berechtigung zum Studium an allen Fachhochschulen für Technik, Agrarwirtschaft, Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung, Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit im gesamten Bundesgebiet. Auch die Eingangsvoraussetzung für den Einstieg in den gehobenen Dienst der nichttechnischen Verwaltungslaufbahn bei Verwaltungen, Behörden und Banken wird durch den Abschluss erworben. In die Jahrgangsstufe 13, die dem Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife dient, kann aufgenommen werden, wer die allgemeine Fachhochschulreife mit einem Notendurschnitt von 2,8 besitzt. - Ausbildungsrichtungen:
Ziel der Berufsoberschule ist es, Schüler/innen mit einem mittleren Schulabschluss und einer entsprechenden beruflichen Vorbildung innerhalb von einem Schuljahr (Jahrgang 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife (wie in der Fachoberschule) oder innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufe 12 und 13) zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (wie im Gymnasium) zu führen. Die allgemeine Hochschulreife erlangt man, in dem man in der 12. Jahrgangsstufe mit einer zweiten Fremdsprache beginnt (Französisch oder Latein) und ausreichende Leistungen bis zur 13. Klasse erreicht. Aufnahme In die Jahrgangsstufe 12 einer Berufsoberschule wird aufgenommen, wer neben einer beruflichen Ausbildung (oder fünfjährigen Berufserfahrung) einen mittleren Schulabschluss besitzt, der zur Aufnahme in die Fachoberschule berechtigt oder
Zeugnisse staatlich anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise. In die Jahrgangsstufe 13 kann aufgenommen werden, wer neben den beruflichen Voraussetzungen (wie bei Jahrgangsstufe 12) die allgemeine Fachhochschulreife besitzt. Probezeit Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit. Sie endet am 15. Dezember. Abschluss und weiterführende Wege
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